Zu den Krankenfahrten gehören
neben den normalen täglichen Arzt-fahrten auch Fahrten zur
Chemotherapie, Bestrahlung, Dialyse, stationäre und ambulante
Krankenhausanfahrten und -abholungen, Kuranfahrten und -
abholungen......
MINICAR-Aalen
ist die günstige Alternative zum Taxi um Sie sicher und gut zu
befördern.
Gerne führen wir alle sitzenden
Krankenfahrten für Sie aus.
Natürlich sind wir auch gerne
behilflich, sollten Sie auf Hilfsmittel wie Rollstuhl oder
Krücken o.ä. angewiesen sein.
Bitte melden Sie dies vor
Fahrbeginn an, so dass wir die Fahrzeugauswahl hierauf anpassen
können. Selbstverständlich übernehmen hier auch die Verladung
der Hilfsmittel sowie Ihres Gepäcks und bringen es Ihnen gerne
bis auf Ihr Zimmer !
Fragen Sie einfach unverbindlich
bei uns an !
Hier noch einige Informationen
zur Krankenbeförderung:
(Kostenträger: Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung)
Idealerweise hat Ihr Arzt Ihnen
eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt - welche Sie
auf der Rückseite von Ihrer Krankenkasse oder dem
entsprechenden Kostenträger genehmigen lassen. Alternativ kann
die Krankenkasse oder der entsprechende Kostenträger ihnen auch
einen 3-zeiler über die genehmigten Fahrten ausstellen. Hiermit
können wir direkt mit dem Kostenträger abrechnen.
Ausnahmen bilden
hier:
Fahrten von und zur stationären
Behandlung sowie Reha-anfahrten und Abholungen und
Anschlußbehandlungen. Hier reicht die vom Arzt ausgestellte
Verordnung zum Krankenbeförderung. Alle anderen Fahrten
sollten - wenn irgend möglich - vor Fahrbeginn von dem
zuständigen Kostenträger genehmigt sein.
Alternativ können Sie die Fahrt
natürlich auch bar bezahlen worüber wir Ihnen dann
selbstverständlich eine Quittung ausstellen mit der Sie dann
Ihre Kosten vom Kostenträger erstatten lassen
können.
Wichtig ist in jedem Fall Ihre
Eigenbeteiligung. Diese beträgt im Regelfall 10% der
Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro höchstens jedoch 10 Euro
je Fahrt. Diese müssen wir direkt mit Ihnen abrechnen. Aber
auch hierüber erhalten Sie gerne eine Quittung.
Ausnahme
hier:
1. Sie sind im Besitz eines
"Befreiungsausweises", dann entfallen die Kosten des
Eigenanteils für Sie und wir rechnen komplett mit der
Krankenkasse ab.
2. Ihr Kostenträger ist eine
Berufsgenossenschaft.
Sie haben noch Fragen - Wir
beraten Sie gerne im Einzelfall - auch telefonisch
!
Privat Versicherte
& Beamte
Die meisten Privaten
Krankenkassen und Beihilfestellen des LBV rechnen in der Regel
nur direkt mit Ihren Versicherten ab. In diesem Fall treten Sie
gegen Quittung für die Fahrtkosten in Vorleistung.
Wir sind bei allen Kostenträgern
und Krankenkassen zugelassen. Unsere IK-Nr. lautet hierfür :
600 859 097