Zu den Krankenfahrten gehören neben den normalen täglichen Arztfahrten auch Fahrten zur Chemotherapie, Bestrahlung, Dialyse, stationäre und ambulante Krankenhausanfahrten und -abholungen, Kuranfahrten und - abholungen......

 
MINICAR-Aalen ist die günstige Alternative zum Taxi um Sie sicher und gut zu befördern. 

Gerne führen wir alle sitzenden Krankenfahrten für Sie aus. 
 
Natürlich sind wir auch gerne behilflich, sollten Sie auf Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Krücken o.ä. angewiesen sein. 
Bitte melden Sie dies vor Fahrbeginn an, so dass wir die Fahrzeugauswahl hierauf anpassen können. Selbstverständlich übernehmen hier auch die Verladung der Hilfsmittel sowie Ihres Gepäcks und bringen es Ihnen gerne bis auf Ihr Zimmer ! 
 
 
Fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an !
 
Hier noch einige Informationen zur Krankenbeförderung: 
 
 
(Kostenträger: Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung)
 
Idealerweise hat Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt - welche Sie auf der Rückseite von Ihrer Krankenkasse oder dem entsprechenden Kostenträger genehmigen lassen. Alternativ kann die Krankenkasse oder der entsprechende Kostenträger ihnen auch einen 3-zeiler über die genehmigten Fahrten ausstellen. Hiermit können wir direkt mit dem Kostenträger abrechnen. 
 
Ausnahmen bilden hier: 
 
Fahrten von und zur stationären Behandlung sowie Reha-anfahrten und Abholungen und Anschlußbehandlungen. Hier reicht die vom Arzt ausgestellte Verordnung zum Krankenbeförderung. Alle anderen Fahrten sollten - wenn irgend möglich - vor Fahrbeginn von dem zuständigen Kostenträger genehmigt sein. 
 
Alternativ können Sie die Fahrt natürlich auch bar bezahlen worüber wir Ihnen dann selbstverständlich eine Quittung ausstellen mit der Sie dann Ihre Kosten vom Kostenträger erstatten lassen können. 
 
Wichtig ist in jedem Fall Ihre Eigenbeteiligung. Diese beträgt im Regelfall 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro höchstens jedoch 10 Euro je Fahrt. Diese müssen wir direkt mit Ihnen abrechnen. Aber auch hierüber erhalten Sie gerne eine Quittung. 
 
Ausnahme hier: 
 
1. Sie sind im Besitz eines "Befreiungsausweises", dann entfallen die Kosten des Eigenanteils für Sie und wir rechnen komplett mit der Krankenkasse        ab. 
2. Ihr Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft. 
 
Sie haben noch Fragen - Wir beraten Sie gerne im Einzelfall - auch telefonisch ! 
 
 
Privat Versicherte & Beamte
 
Die meisten Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen des LBV rechnen in der Regel nur direkt mit Ihren Versicherten ab. In diesem Fall treten Sie gegen Quittung für die Fahrtkosten in Vorleistung. 
 
 
Wir sind bei allen Kostenträgern und Krankenkassen zugelassen. Unsere IK-Nr. lautet hierfür : 600 859 097